Neue Regelungen für Führerscheinneulinge in Italien (seit Dezember 2024)
Seit Dezember 2024 gelten in Italien andere Vorschriften für Fahranfänger. Die bisherige Begrenzung, die es Neulingen nur im ersten Jahr erlaubte, Fahrzeuge mit einer maximalen Leistung von 55 kW pro Tonne zu fahren, wurde auf drei Jahre verlängert. Gleichzeitig wurde die zulässige Leistung aber auf 75 kW pro Tonne angehoben.
Für Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge gilt eine Begrenzung von 65 kW pro Tonne. Dadurch können nun beispielsweise auch 2,0-Liter-Diesel- oder Benzin-motoren mit ca. 140 PS von Führerscheinneulingen gefahren werden.
Diese Regelungen sollen die Verkehrssicherheit erhöhen und eine schrittweise Gewöhnung an leistungsstärkere Fahrzeuge ermöglichen.
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